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Käufercourtage: 6,25 % inkl. ges. MwSt. vom Kaufpreis
- Alleinlage Gewerbegebiet
- eine Wohneinheit je Gewerbeeinheit
- bebaut mit einer abrissreifen Halle
- Bebauungsplan Nr. 11 der Gemeinde Kasseedorf
- großzügige Baufenster
- evtl. Unterteilung in mehrere Einzelgrundstücke möglich
Zum Kauf bieten wir Ihnen ein sehr interessantes Gewerbegrundstück mit individuellen Möglichkeiten zum Kauf in Kasseedorf in der Oldenburger Straße an.
Die Lage des Gewerbegebietes darf man gerne als Alleinlage bezeichnen.
Zwei Häuser in diesem Gewerbegebiet wurden bereits verkauft (siehe Flurkarte Flurstücke 142/9 + 142/4 + 142/2).
Es werden aus diesem Gesamtgrundstück aktuell zwei Grundstücke herausgetrennt. Eines davon wird Ihnen mit dieser Offerte angeboten. Das zweite Grundstück wird von uns separat angeboten und das dazugehörige Exposé kann Ihnen ebenso zur Verfügung gestellt werden.
Die Angabe der Grundstücksgröße ist ein geschätzter Wert und kann sich bei amtlicher Vermessung noch nach oben oder unten verändern.
Das angebotene Grundstück ist mit einer großen Halle (in der Flurkarte mit den Einzeichnungen ist das angebotene Grundstück als Nr. 2 in Gelb vermerkt) errichtet. Die Halle wurde damalig für ein Sägewerk genutzt und dient aktuell anteilig nur zur Unterstellung von Möbeln usw. der Verkäufer.
An die Halle angesetzt ist ein sog. „Kesselhaus“. Dieses befindet sich im Eigentum Flurstück 142/9 und steht demzufolge nicht mit zum Verkauf.
Der Großteil des Fußbodens der Halle wurde von den Verkäufern damalig zubetoniert. Hier ist es zu Absackungen gekommen. Diese kann man bei Inaugenscheinnahme sofort erkennen. Aus diesem Grunde wird die Halle als baufällig verkauft und es werden keine Garantien für die Beschaffenheit der Halle übernommen. Eine Brandschutzmauer zum Nachbarn ist nicht existent.
Der Eigentümer Flurstück 142/9 hat bereits sein Interesse am Ankauf dieser Halle bei den Verkäufern hinterlegt.
Starkstrom- und Stromanschlüsse sind jeweils vorhanden. Der Stromanschluss für die anderen Grundstücke befindet sich auf diese, angebotenen Grundstück. Auch Wasseranschluss ist gegeben. Hier wird für beides, wie oben beschrieben, ein Leitungsrecht für die weiteren Grundstücke vergeben.
Die Möglichkeit einer weiteren Unterteilung in Einzelgrundstücke scheint durchaus gegeben zu sein.
Neben der großzügigen Bebauung durch das vorhandene Baufenster gemäß Bebauungsplan besteht zudem die Möglichkeit, eine Wohneinheit je Gewerbeeinheit mit zu errichten.
Zur Oldenburger Straße darf sogar zweigeschossig gebaut werden. Nach hinten soll es dann weniger werden, damit der Übergang zur Natur gewährleistet ist.
Für das Gewerbegebiet gilt der Bebauungsplan Nr. 11 der Gemeinde Kasseedorf. Dieser liegt uns vor und kann Ihnen bei Bedarf gerne ausgehändigt werden.
Die interessantesten Fakten aus dem Bebauungsplan zeigen wir Ihnen im Exposé, respektive Internetauftritt gesondert auf.
Ein Bodengutachten liegt nicht vor.
Der jeweilige Eigentümer muss eine neue Kläranlage installieren. Die Versickerung erfolgt über einen Teich, der auf dem Grundstück 142/10 (oder später andere Flurstücksnummer) im Eigentum der Verkäufer verbleibt. Hierfür wird eine Dienstbarkeit zugunsten des Käufers und zu Lasten der Verkäufer mit dem Inhalt eingetragen, dass der Berechtigte (=Käufer) auf dem dienenden Grundstück befugt ist, eine Rohrleitung in einem noch festzulegenden Bereich zum Teich zu führen und zu unterhalten.
Die Zufahrt zu den einzelnen Gewerbegrundstücken erfolgt über eine Zuwegung, die später im Eigentum der gesamten Eigentümer verbleibt. Siehe Einzeichnung Flurkarte. Jeder Eigentümer erhält einen sog. Miteigentumsanteil an dem Weg. Die Kosten für die evtl. Erschaffung, Vermessung usw. trägt dann die Eigentümergemeinschaft.
Die Kosten der Teilung, Erstellung neue Grundbücher, Vermessung der einzelnen Grundstücke usw. gehen zu Lasten der jeweiligen Erwerber.
Es werden jedem Grundstück im Gewerbegebiet Wege- und Leitungsrechte zugesprochen, da diese teilweise auf den Grundstücken verlaufen. Nähere Angaben hierzu gerne bei einer Besichtigung. Das verkaufte Grundstück Flurstück 142/9 hat bereits Wege- und Leitungsrechte zugesprochen bekommen, die Sie einer beiliegenden Einzeichnung entnehmen können.
Es gibt später nur eine Zufahrt zum gesamten Gewerbegebiet. Die bestehende Zufahrt zur rechten Seite des verkauften Hauses Flurstück 142/9 ist offiziell nicht mehr gestattet.
Wir möchten den eindeutigen Hinweis führen, dass es sich bei dem angebotenen Grundstück um ein Gewerbegrundstück handelt. Folglich muss der Erwerber mit Geräuschemissionen und Anliegerverkehr (z.B. durch Zulieferung) rechnen. Dieses wird zur Absicherung aller mit in den Notarvertrag aufgenommen.
Derzeit verläuft noch eine Überlandkabelleitung für Strom auf dem gesamten Grundstück. Diese wird durch eine Erdleitung ersetzt. Dementsprechende Dokumente wurden bereits mit dem Versorgungsunternehmen unterzeichnet.
Auf dem Wegegrundstück wird demnächst ein neues Transformatorhäuschen errichtet. Zudem bitten wir um Beachtung, dass im vorderen Teil zur Straße ein Radweg verläuft.
Glasfaserkabelanschluss liegt in der Straße und kann von dem Erwerber beantragt werden.
Eine Übergabe erfolgt nach Absprache.
Anteilige Fakten aus dem Bebauungsplan:
- Bebauungsplan Nr. 11 der Gemeinde Kasseedorf
- Kennzahlen: GE (Gewerbegebiet), GRZ 0,45, GFZ 0,50, zum vorderen Bereich
zweigeschossig, hinter Bereich eingeschossig, o (offene Bauweise)
- Eine Wohneinheit je Gewerbeeinheit zulässig
- ausgeschlossen laut B-Plan sind Einzelhandel (nur zulässig, wenn sie in Zusammenhang
Herstellung / Wartung / Reparatur stehen), Tankstellen, Kirchen, Schrottlagerplätze,
Abwrackplätze für Kraftfahrzeuge.
Herr Thorsten Drews
Telefon: 04521 / 85 - 75716 oder
Mobil: 0151 / 12212205